Bauern Powern

Geändertes Antragsverfahren – Stand 22.3.2021

Mitteilung zum „Investitionsprogramm Landwirtschaft“ des BMEL – „Bauernmilliarde“

1. Was ist das Ziel des Förderprogramms?
Hauptziel des Programmes ist, mit einem entsprechenden monetären Anreiz Landwirten Investitionen zur Emissionsminderung und zum Erhalt der Artenvielfalt zu erleichtern sowie die Ressourceneffizienz signifikant zu steigern.
2. Wie viele Gelder stehen zur Verfügung?
In den Jahren 2021 bis 2024 stehen insgesamt 816 Millionen Euro zur Verfügung.
3. In welcher Höhe wird gefördert? Landwirte bekommen 40 Prozent der Investitionskosten erstattet – bei maximal 2 Millionen Euro Investitionssumme in den vier Jahren des Förderprogrammes (2021 – 2024). Bei landwirtschaftlichen Dienstleistern, beispielsweise Maschinenringe oder Lohnunternehmen, sind es 10 bis 20 Prozent (je nach Unternehmensgröße).
Die Förderhöhe pro Investition und Unternehmen ist für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung auf 500.000 Euro begrenzt, bei gewerblichen KMU auf 200.000 Euro.
4. Ab wann können Förderungen beantragt werden?
Anträge können ab dem 11. Januar 2021 erstellt werden. Diese können unter folgendem Link eingegeben werden: Investitionsprogramm Landwirtschaft – Rentenbank
5. Welche Geräte & Maschinen sind förderfähig?
Förderfähig sind alle Maschinen und Geräte, die zur exakten Ausbringung von Wirtschafts- & Mineraldünger und Pflanzenschutzmitteln sowie zur mechanischen Unkrautregulierung bestimmt sind, sofern sie in der offiziellen Positivliste des BMEL aufgeführt sind. Die Positivliste des BMEL enthält alle förderfähigen Geräte und Maschinen. Sie kann unter folgendem Link abgerufen werden: Positivliste-Investitionsprogramm-Landwirtschaft.pdf (rentenbank.de)
Achtung: Bei der Positivliste handelt es sich um ein laufend aktualisiertes Dokument, welches mehrfach innerhalb jedes Jahres angepasst werden kann. Vorab jedes Angebotes ist daher zu jeder Zeit die Liste zu prüfen. Es sind ausschließlich Geräte und Maschinen förderfähig, die in der Positivliste aufgeführt sind.
6. Wer kann die Förderung beantragen?
Das Investitionsprogramm kann Anwendung finden bei Betrieben in der Landwirtschaft sowie des Gartenbaus. Förderfähige Betriebe sind landwirtschaftliche Erzeuger und Dienstleister (Lohnunternehmen) sowie gewerbliche Maschinenringe, um eine hohe Wirksamkeit der Förderung auf großer Fläche zu erreichen.
7. Wie wird die Förderung beantragt? Die Förderung wird von der landwirtschaftlichen Rentenbank bewilligt und ist an ein Darlehen der Hausbank gekoppelt. Die Darlehenshöhe richtet sich nach dem beantragten Investitionsvolumen, wobei die Darlehenshöhe mindestens 60 Prozent des Investitionsvolumens betragen muss. Die Antragstellung wird online erfolgen.
Weitere detaillierte Informationen zur Förderrichtlinie, zum Antragsverfahren sowie weiterführende FAQ finden Sie auf der Website der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Bitte beachten Sie, dass die Hinweise und Informationen dieses Rundschreibens nicht bindend für die Bewilligung der Förderung sind. Ausschließlich die Kriterien des BMEL sowie die Aufführung der jeweiligen Produkte in der offiziellen Positivliste des BMEL ermöglichen den Antrag und eine mögliche Bewilligung der Förderung.
(Änderungen, Druckfehler und Irrtümer vorbehalten).

Rentenbank Kurzhinweise

Zugang zur Positivliste

www..kverneland.de